Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von vayago, eine Marke der Employee
Shuttle GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von
der Employee Shuttle GmbH, handelnd unter der Marke „vayago“ (nachfolgend
„vayago“ genannt), im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung und damit
verbundenen logistischen Leistungen erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere
die Organisation und Durchführung von Busfahrten zu Business-Events, die
Vermietung von Bussen mit Fahrpersonal sowie individuelle Shuttle- und
Logistikkonzepte für Unternehmen und Veranstaltungen.
2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden
keine Anwendung, es sei denn, Employee Shuttle hätte deren Geltung im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass erneut
auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Vertragspartner und Kontaktdaten
1. „vayago“ ist eine eingetragene Marke der Employee Shuttle GmbH. Für
weiterführende Informationen wird auf das Impressum unter
www.vayago.de/impressum verwiesen.
2. Vertragspartner für alle Beförderungsleistungen ist die Employee Shuttle GmbH,
Ecklenstraße 28, 70184 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Fabio L.
Waldrón Pelegrin.
§ 3 Vertragsabschluss
1. Die Angebote auf der Website sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes
Angebot dar.
2. Mit dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ übermittelt der Kunde ein
verbindliches Angebot. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrags entsprechend
der Buchungsanfrage entsteht dadurch jedoch nicht. Vayago behält sich ausdrücklich
vor, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertrag kommt zustande,
sobald der Kunde von vayago eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhält. Diese
Buchungsbestätigung ist die Annahme des Angebots. Zusammen mit der
Bestätigung sendet vayago dem Kunden auch die erforderlichen Fahrtdokumente
und eine Rechnung zu. Die Tickets werden als PDF-Datei oder in einem gängigen
digitalen Format (z. B. als mobiles Ticket mit QR-Code) bereitgestellt.
3. Bei Sammelbuchungen durch Unternehmen ist der
buchende Kunde für die korrekte Übermittlung der
Teilnehmerdaten verantwortlich.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind die jeweils auf der Buchungsseite angegebenen
(z. B. Kreditkarte, PayPal, Direktüberweisung).
2. Bei Kreditkartenzahlung stimmt der Kunde dem Einzug des Gesamtbetrags über den
Zahlungsdienstleister von vayago zu.
3. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
einer Änderung der Umsatzsteuer ist vayago berechtigt, unsere Preise entsprechend
anzupassen
4. Gebühren für Banktransaktionen, Kreditkarten und Währungsumrechnungen trägt
der Kunde.
5. Kunden haben die Fahrtdokumente unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und
Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden.
§ 5 Leistungsumfang und Änderungen
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und
diesen AGB.
Die Beförderung erfolgt mit Fahrzeugen inklusive Fahrer. Der Einsatz von
Subunternehmern bleibt vorbehalten, um die Leistung zu erfüllen.
3. Nicht enthalten sind: Betreuung von Fahrgästen, Gepäckaufsicht, Visa- oder
Passkontrollen, Überwachung von im Fahrzeug gelassenen Gegenständen oder
Gepäck.
4. vayago kann nach Vertragsschluss notwendige Anpassungen vornehmen, falls dies
aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich wird, solange die Änderungen
zumutbar und für den Kunden akzeptabel sind.
5. vayago verpflichtet sich, den Kunden umgehend nach Bekanntwerden des
Änderungsgrundes klar, verständlich und deutlich erkennbar über Änderungen der
Leistung zu informieren.
6. Vom Kunden initiierte Leistungsänderungen bedürfen der Zustimmung und können isätzliche Kosten verursachen. vayago behält sich vor, für solche Änderungen,nsbesondere bei kurzfristigen Anpassungen,
pauschal 20,00 € in Rechnung zu stellen.
§ 6 Verhalten der Fahrgäste
1. Fahrgäste haben sich rücksichtsvoll und entsprechend den Anweisungen des
Fahrpersonals zu verhalten.
2. Der Konsum von Alkohol, Drogen oder ähnlichen berauschenden Mitteln oder das
Mitführen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
3. Offene Speisen oder Getränke dürfen nur mit Genehmigung konsumiert werden.
4. Störendes Verhalten (z. B. Lärm, Belästigung anderer Fahrgäste oder aggressives
Verhalten) kann zum Ausschluss von der Beförderung führen. In diesem Fall besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Die Gurtpflicht gemäß § 21a StVO ist zu beachten.
6. Der Fahrgast ist verpflichtet, im zumutbaren Rahmen an der Behebung von
Leistungsstörungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu verhindern oder deren
Umfang so gering wie möglich zu halten.
7. Der Kunde haftet für sämtliche Verpflichtungen mitreisender Personen, sofern er
deren Buchung vorgenommen hat und diese Haftung durch ausdrückliche Erklärung
übernommen wurde.
8. Entsteht durch Verschulden des Kunden (z. B. Beschädigung oder grobe
Verunreinigung des Fahrzeugs) ein Schaden, kann vayago dem Kunden die damit
verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
§ 7 Gepäck und Tiere
1. Die Beförderung von Standardgepäckstücken sowie übliches Handgepäck gehört
zum Leistungsumfang. Für mehr als ein Gepäckstück pro Fahrgast (25-30 kg) oder
sperriges Gepäck (wie Sportausrüstung, Werkzeuge oder Zelte) ist vorab eine
Vereinbarung mit vayago erforderlich.
2. Von der Beförderung ausgeschlossen sind entzündliche, explosive oder andere
gefährliche Stoffe sowie jegliche Gegenstände, die eine Gefährdung oder Verletzung
der beförderten Personen verursachen könnten.
3. Der Fahrgast haftet für Schäden, die durch von ihm
oder seinen Mitfahrern mitgeführte Gegenstände
oder durch deren Verhalten entstehen, sofern die
Schäden auf ein Verschulden des Fahrgastes oder seiner Mitreisenden
zurückzuführen sind.
4. Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf die Beförderung von Tieren.
5. Die Mitnahme von Tieren muss vor Vertragsabschluss bei vayago angemeldet
werden.
6. Hunde werden nur befördert, wenn eine geeignete Begleitperson anwesend ist.
Hunde, die eine Gefahr für Mitreisende darstellen könnten, müssen mit einem
Maulkorb ausgestattet sein.
7. Blindenführhunde, die einen sehbehinderten Fahrgast begleiten, dürfen stets
mitgeführt werden.
8. Andere Tiere können nur in geeigneten Transportbehältern und nach Abstimmung
mit vayago mitgenommen werden.
9. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
§ 8 Verspätung, Ausfall und Rücktritt durch vayago
1. vayago kann den Vertrag aus wichtigen Gründen vor Leistungserbringung kündigen,
insbesondere bei unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Ereignissen, die eine
Leistungserbringung unmöglich machen.
2. Bei Ausfall der Leistung aus wichtigem Grund erhält der Kunde den gezahlten
Fahrpreis zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Gewährleistung
1. vayago leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
2. Der Kunde hat die von vayago erbrachten Leistungen unverzüglich auf
Vertragsidentität, Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und, wenn sich
Abweichungen oder Mängel zeigen, diese vayago unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung von vayago als genehmigt, es
sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht
erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss der Kunde diesen
unverzüglich nach Entdeckung vayago anzeigen; anderenfalls gilt die Leistung von vayago auch im Hinblick auf diesen Mangel als
genehmigt. Gilt die Leistung von vayago als
genehmigt, ist der Kunde auch mit
Rückgriffsansprüchen nach §§ 437 ff., 478 BGB ausgeschlossen.
3. vayago kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275
Abs.2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. Der Nacherfüllungsanspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung; das Recht von vayago, auch diese zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
4. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden in keinem Fall zum Rücktritt vom
Vertrag.
§ 10 Haftung
vayago haftet für alle Schäden, die durch vayago oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
2. vayago haftet auch für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, soweit ein Verstoß gegen diese die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet.
3. vayago haftet auch, soweit vayago einen Mangel arglistig verschwiegen oder dem
Auftraggeber eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks
gegeben hat.
4. vayago haftet auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch vayago oder auf einer
schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen von vayago beruhen.
5. Im Übrigen sind alle Schadensersatzansprüche gegen vayago, insbesondere wegen
Verzugs oder Pflichtverletzung sowie außervertragliche Ansprüche, auch wegen
entgangenen Gewinns, ausgebliebener Einsparungen, entgangener
Gebrauchsvorteile, fehlgeschlagener Aufwendungen, mittelbarer Schäden und
Folgeschäden ausgeschlossen.
6. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind darüber hinaus der Höhe nach auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; Ansprüche, die infolge der
Realisierung von für vayago nicht vorhersehbaren Exzessrisiken entstehen, können
nicht geltend gemacht werden.
Diese Begrenzung gilt nicht, wenn vayago dem Auftraggeber einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks
gegeben hat.Diese Begrenzung gilt auch nicht, soweit es sich um
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung durch vayago oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen von vayago beruhen, handelt.
7. Die gesetzliche Haftung wegen einer Verletzung von Gesundheit oder Leben sowie
nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz)
bleibt von den vorstehenden Klauseln unberührt.
§ 11 Datenschutz
vayago verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt zur
Vertragsabwicklung. Zur ordnungsgemäßen Ausführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen können personenbezogene Daten an Subunternehmer weitergegeben
werden, sofern dies zwingend erforderlich ist. Dabei wird die Weitergabe auf das
notwendige Minimum beschränkt, und vayago stellt sicher, dass auch die
Subunternehmer die Vorgaben der DSGVO einhalten. Eine darüberhinausgehende
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben oder
durch den Kunden autorisiert.
§ 12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 13 Gerichtsstand – Rechtswahl – Streitbeilegung
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. vayago nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 14 Sonstiges – Salvatorische Klausel
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages, eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.
Stand Mai 2025
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